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Big Brother oder einfach sicherer?

Big Brother oder einfach sicherer?

Fünf Fragen: Überwachungskameras.

Aus der Serie Fünf Fragen zu...:

Wie wirkt Videoüberwachung?

Die Videoüberwachung setzt auf die Angst, jederzeit gesehen werden zu können, auf das ungute Gefühl nicht zu wissen, bis wohin genau das Auge der Kamera reicht. Da schmeißt man das Kaugummipapier lieber erst ein paar Meter weiter weg auf den Boden.
Jeremy Bentham entwarf im 18. Jahrhundert ein Gefängnis, in dem die Zellen in einem ringförmigen Gebäude untergebracht waren, das durch große Fenster fast vollständig eingesehen werden konnte. Von einem Turm in der Mitte des Ringes aus konnte ein Wächter alle Zellen gleichzeitig beobachten. Die Gefangenen respektierten alle Regeln, da sie nie sicher sein konnten, dass sie nicht gerade beobachtet wurden. Der Wärter muss also nicht unbedingt tatsächlich im Turm sitzen oder die Kamera tatsächlich eingeschaltet sein. Es reicht die Illusion der Überwachung, um Menschen vorsichtig zu machen.

Wo wird überwacht?

Es wird immer von Überwachung an öffentlichen Plätzen gesprochen. Was allerdings genau diese öffentlichen Plätze sind, ist unklar: Zum einen werden Plätze damit bezeichnet, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, also dem Staat gehören. Zum anderen bezeichnet „öffentlicher Platz“ alle Plätze, die von der Öffentlichkeit genutzt werden können und frei zugänglich sind. Öffentliche Plätze können also Parkanlagen, Plätze, Märkte und Straßen beziehungsweise Fußgängerpassagen sein, aber auch Gebäude wie Ämter und Geschäfte.
Von staatlichen Behörden werden aber vor allem Plätze videoüberwacht, an denen bisher viele Straftaten begangen wurden, sogenannte Brennpunkte. Dabei gibt es bewegliche Kameras und feste Kameras. Mit beweglichen können einzelne Passanten von einem Sicherheitsbeamten gezielt fokussiert werden. In jedem Falle können die Bilder gespeichert werden, unabhängig davon, ob es sich um feste oder bewegliche Kameras handelt.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es?

Eine sehr allgemeine Grundlage bildet das Grundgesetz. Im Artikel 2 steht „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.“ Das heißt, jede Person hat grundsätzlich das Recht, sich überall frei zu bewegen. Viel bestimmender ist aber das Datenschutzgesetz (BDSG) für die Videoüberwachung. Es schreibt vor, dass Personen benachrichtigt werden müssen, wenn persönliche Daten von ihnen erhoben wurden, ohne dass sie es wussten. Als persönliche Daten gelten alle Daten, die eine Person einwandfrei identifizieren.
Nach dem BDSG hat jede Person außerdem das Recht zu erfahren, welche persönlichen Daten über sie gespeichert wurden, bei welcher Gelegenheit und zu welchem Zweck. Die betroffene Person kann beantragen, die Daten zu löschen oder sie nicht an Dritte weiterzugeben. Nur wenn es dem allgemeinen Interesse dient, kann dieses Recht außer Kraft gesetzt werden. Deshalb dürfen im Normalfall die Bilder der Überwachungskameras nicht gespeichert und archiviert werden.

Ist Deutschland ein Big-Brother-Land?

Nein. In Deutschland gibt es laut Opaschowski „nur“ etwa 500.000 Videokameras. In England dagegen gibt es seit 1996 in allen Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern Videokameras. Deswegen hatte es 2002 die meisten Kameras weltweit. 95 Prozent der Städte in England setzten Videokameras ein.
In Deutschland sind sie dagegen nur gestattet, wenn sie notwendig sind, um die Arbeit von öffentlichen Stellen zu sichern, also der Polizei zum Beispiel, oder wenn sie erforderlich sind, um das eigene Hausrecht wahrzunehmen oder wenn sie anderen genau bestimmten Zwecken dienen. Aufgrund dieser relativ strengen Auflagen sind Videokameras in Deutschland noch nicht so verbreitet wie in England. Dort gibt es sie schon seit 1985, während in Deutschland erst 1996 die ersten Pilotprojekte anliefen.

Macht Videoüberwachung das überwachte Gebiet wirklich sicherer?

Darüber gibt es widersprüchliche Studien. Ausgerechnet in England zeigen Untersuchungen, dass sich die Kriminalität nicht verringert, wenn Videokameras installiert werden, und in einigen überwachten Gebieten die Kriminalität sogar ansteigt. Trotzdem haben die Engländer die meisten Videokameras weltweit. Bei diesen Studien ist jedoch nicht geklärt, ob die Kriminalität wegen oder trotz der Videoüberwachung gestiegen beziehungsweise gleich geblieben ist.
In Deutschland zeigen jedoch zwei Pilotprojekte in Leipzig (1996 Hauptbahnhof) beziehungsweise Bielefeld (2002 Ravensburger Park), dass zum einen die Kriminalität zurückgeht und sich zum anderen die Menschen sicherer fühlen, wenn Plätze videoüberwacht werden. Gerade für Leipzig gehen Studien jedoch davon aus, dass sich die Kriminalität nur an Orte verlagert hat, die nicht überwacht werden. Es gilt aber als gesichert, dass an den überwachten Orten die Kriminalität aufgrund der Überwachung gesunken ist.

Kerstin Petermann


Kommentare



Johanna Scheissermannberg schrieb am 25.06.2009 um 22:32 Uhr:

Oh mein Gott!


Hey=) schrieb am 11.09.2008 um 16:58 Uhr:

HI=))

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